Mit dem Verkauf von THG-Quoten Geld kassieren

Wir sorgen dafür, dass Sie von der THG-Quote profitieren werden
THG-Quote - Was ist das?
Die Treibhausgasminderungsquote dient der Minderung von CO2-Ausstößen und zur Erreichung der Klimaziele.
Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgas Emissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafen zahlen.
Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger.
Als Betreiber halb-/öffentlicher Ladepunkte oder als privater oder gewerblicher Eigentümer von Elektroautos können Sie Prämien aus den CO2-Einsparungen Ihrer Fahrzeuge erhalten.
Wir helfen Ihnen mit dem Verkauf der THG-Quoten Geld zu verdienen!
Warum für E-Mobilisten?
Berechtigt sind alle Halter von E-Zweirädern (ab 45 Km/h), E-Autos, E-Nutzfahrzeugen, E-Bussen.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass alle Besitzer von batterieelektrischen Elektrofahrzeugen aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit ab 2022 auch THG-Quoten verkaufen können.
Weil es praktisch unmöglich ist, direkt an an die quotenverpflichteten Unternehmen heranzutreten, erlaubt der Gesetzgeber die Abwicklung an einen Dienstleister zu übertragen. Ihre THG-Quoten werden in Zusammenarbeit mit unserem Marktpartner beim Umweltbundesamt beantragt und die darauf ausgestellten behördlichen Bescheide gesammelt zu Großhandelspreisen an quotenpflichtige Unternehmen verkauft.
Die Erlöse aus dem Verkauf resultieren aus einem Echtzeithandel am THG-Quotenmarkt. Durch gesetzliche Anpassungen und Marktschwankungen können Preise zwischen 150 und 530€/tCO2 liegen. Sie erhalten von uns 300,00 Euro* Quotenerlös, bei positiver Entwicklung auch darüber hinaus.
Wir wickeln für Sie den Verkauf zu Großhandelskonditionen ab.
Wie profitiere ich davon?
Für die jährliche Prämie aus dem Verkaufserlös benötigen Sie nur ein Foto/Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I.
Die THG-Quote verkaufen Sie nicht nur einmalig sondern jährlich. Das heißt, Sie sparen als E-Mobilist jedes Jahr Geld!
Nur wer die Quote verkauft, profitiert auch von der Prämie. Alle THG-Quoten, die von privaten oder geschäftlichen Fahrzeughaltern und Ladestromanbietern nicht angemeldet werden, verkauft der Bund selbst und nimmt die Erlöse in den Haushalt auf. Wir wickeln Ihren Verkauf über Großhandelspartner ab und erhalten daraus eine kleine Provision.
Über unser Registrierungsformular melden Sie sich mit Ihrem Fahrzeugschein ganz einfach für die THG-Quote an und reichen somit Ihren Antrag online ein. Hierzu benötigen wir nur Ihren vollständigen Namen, Ihre EMail-Adresse, eine Kopie des Fahrzeugscheins Ihres vollelektrischen Autos (BEV) und die Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie.
Jetzt hier anmelden und Sie erhalten die Prämie direkt auf Ihr Konto!

300 Euro* THG-Quotenprämie
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erhalten 300 €* für den Verkauf Ihrer THG-Quote.
Und zwar jedes Jahr auf´s Neue!
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Antworten auf Fragen zum Thema THG-Quote
"Der Handel mit THG-Quoten unterliegt gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Marktsituationen. E-Auto-Halter:innen sollten mit einem Erlös von ca. 250 bis 350 EUR pro Jahr rechnen. Angebote von mehr als 350 EUR sind unrealistisch und sollten im Besonderen auf ihre Seriosität geprüft werden."
Johan Grope, Co-Founder & Geschäftsführer bei eQuota
Erlösoptimierte Auszahlung mit oder ohne Rabatt auf Aktionsartikel:
Sie erhalten von uns eine Erlöszahlung aus dem Verkauf Ihrer THG-Quote. Um möglichst hohe Quotenpreise zu erzielen, werden Quotenverpflichtete Auszahlungen bis spätestens Ende Q1 des Folgejahres der Quotengenerierung mit unseren Großhandelspartnern abschließen.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit einen Rabatt in Höhe von 50 € beim Kauf eines KEBA Wallbox Aktionsartikels oder einer smart|Secure Gefahrenmeldeanlagen zu erhalten. Sprechen Sie uns an!
Der Marktpreis der THG-Quote hängt vom aktuellen Angebot und der Nachfrage ab. Daher kann der exakte Betrag, den Ihre CO2-Einsparungen zum Zeitpunkt des Verkaufs erzielen werden, zum aktuellen Zeitpunkt nicht genauer prognostiziert werden. Durch diese Schwankungen kann der Marktpreis zwischen 150€ und 530€/tCO2 liegen. Für das Jahr 2023 wird ein deutlich geringerer Quotenpreis erwartet, da das zuständige Umweltbundesamt den Emissionsfaktor neu berechnet und angehoben hat.
Wir geben die Erlöse aus dem Quotenhandel zu Großhandelskonditionen unserer Marktpartner unter Abzug einer kleinen Kostenpauschale für die Vertriebs- und Handelsplattform an Sie weiter.
Anders als zuvor von vielen Steuerrechts-Experten im Markt eingeschätzt, zählen Einnahmen aus der THG-Quote nicht zu "Einkünften aus sonstigen Leistungen". Damit unterliegen sie nicht der Freigrenze zur Besteuerung (255 Euro), sondern sind für Privatpersonen komplett steuerfrei.
Marktpartner bündeln die THG-Quoten einzelner Personen und erreichen damit Großhandelspreise bei den quotenverpflichteten Unternehmen, die eine einzelne Person niemals erreichen könnte.
Wir übernehmen dies für Sie als Dienstleistungsangebot und wickeln die Vermarktung und den Verkauf der Prämien ab. Dies schließt die administrativen Vorgänge bei den zuständigen Behörden mit ein. Sie brauchen sich selber also um nichts weiter kümmern.
Die THG-Quote kann nur einmal im Jahr beantragt werden. Alle eingereichten Fahrzeugscheine der berechtigen E-Autos werden regelmäßig nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist von 14 Tagen beim Umweltbundesamt eingereicht. Die behördlichen Bescheide werden derzeit nach 3-5 Monaten nach deren Einreichung erwartet.
Durch die zunehmenden Zulassungen von E-Autos und dem damit verbundenen Quotenverkauf durch private Fahrzeughalter gehen wir jedoch von einer längeren Berabeitungszeit aus.
Die gesammelten behördlichen Bescheide werden dann den Quotenverpflichteten zum Kauf angeboten. Hier sind über unsere Marktpartner bereits Kaufverträge abgeschlossen, so dass die Abwicklung dort nicht lange dauern wird.
Wir gehen davon aus, dass die anschließende Auszahlung der Prämie spätestens nach 12 Wochen an die von Ihnen beim Registrierungsprozess angegebene Bankverbindung erfolgt.
Die CO2-Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können über unsere Marktpartner jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert werden.
Ihre Registrierung dazu können Sie bei uns für drei Jahre im Voraus vornehmen. Sie erhalten somit wiederkehrend eine Auszahlung von uns, solange wir den Auftrag für die Abwicklung haben und Sie Halter:in des Fahrzeugs sind. Um dies nachzuwiesen, laden Sie einmal jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hoch.
Sollten sich gesetzliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern, kann eine Anpassung der Zahlungen notwendig werden. Abhängig von den Marktentwicklungen können die Prämien auch erhöht werden.
Ja, Sie müssen im Besitz der Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sein, um Ihre Quote verkaufen zu können.
Sollte ihr Auto noch nicht ausgeliefert sein, können Sie die Prämie zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die THG-Quote kann bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beantragt werden. Ihre Prämie erhalten Sie immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember registrieren.
Eine rückwirkende Beantragung bzw. Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.
Sie können ganz unkompliziert mehrere E-Autos über unser Anmeldeformular registrieren.
Nein, das geht leider nicht.
Es sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge prämienberechtigt und können registriert werden.
Für den THG-Quotenhandel ist es egal, ob ein Fahrzeug privat oder geschäftlich genutzt wird. Alle Halter können von der Prämie profitieren.
Bitte beachten Sie, dass Antragsteller:in und im Fahrzeugschein eingetragene:r Fahrzeughalter:in ein und dieselbe Person bzw. dasselbe Unternehmen sind.
Bei der Registrierung Ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge für die THG-Quote geben Sie bitte an, dass Sie gewerblicher Nutzer sind, da dann auch die Mehrwertsteuer an Sie ausgezahlt wird.
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Ja, Sie können Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen sind. Ist das Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen, kann die Registrierung für das Unternehmen vorgenommen werden.
Die THG-Quote kann jedes Jahr nur einmal generiert werden. Wenn Sie diese bereits registriert haben, kann der Käufer oder die Käuferin das für das laufende Jahr nicht mehr tun. Es empfiehlt sich, diesen Umstand im Kaufvertrag festzuhalten.
Nein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs reicht als Nachweis aus. Es ist egal, wie oder wo Sie Ihr Auto laden.
Ab dem 1.1.2022 sind alle Betreiber von Ladepunkten Eigentümer der THG-Quote und damit berechtigt, diese weiterzuverkaufen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Betreiber handelt. Damit reicht das Spektrum der Quotenverkäufer aus Ladestrom vom privaten E-Mobilisten bis zum industriellen Ladepunktbetreiber.
Die Abrechnung an halb-/öffentlichen Ladestationen erfolgt auf Basis der abgegebenen und gezählten Strommengen an allen Fahrzeugen.
Als Nachweis sind der genaue Standort des Ladepunktes (ID), die Strommengen in MWh und der jeweilige Zeitraum anzugeben.
Elektro-Zweiräder, die bis zu 45 Km/h fahren, sind leider nicht berechtigt. Voraussetzung ist auch hier eine Zulassungsbescheinigung I mit dem Vermerk "Elektro" im Feld P.3.
Betreiber von Solarstromanlagen mit oder ohne Batteriespeicher sind bislang noch nicht berechtigt, am THG-Quotenverkauf teilzunehmen.
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